Unser Ferienhaus ist umgebucht

Ferienhausstornierung und nun?

Wir gehören sicher nicht zu einer kleinen Gruppe der Betroffenen, aber das vorweg: Im Ergebnis ist das Angebot für uns absolut in Ordnung, das uns Feriepartner.de gemacht hat.

Was war nun geschehen? Das ist der Inhalt des heutigen Beitrags zu einem nicht aufgehobenen, sondern nur aufgeschobenen Dänemarkurlaubs. Wie unser Vermietungsbüro uns aus unserem gemeinsamen „Schlamassel“ geholfen hat, das erfahrt ihr heute.

haus als deko jammerbucht

Wir sind Wiederholungstäter

Wir hatten bereits sehr früh im vergangenen Jahr (also um genau zu sein, neun Monate vor unserer geplanten Dänemarkreise) ein Ferienhaus gebucht. Wir sind begeisterte Dänemarkreisende, lieben die Ruhe und Entspannung und kehren jedes Jahr mindestens einmal pro Jahr in das Land unseres Nachbarn zurück. Seit vielen Jahrzehnten: Wiederholungstäter.

Am 30. Mai (wenige Tage vor Grenzöffnung) sollte unsere Reise beginnen und Mitte Juni beendet sein. Doch es kam ja nun anders als wir uns das 2019 noch vorgestellt hatten.

Vierzehn Tage vor Anreise erhielten wir von unserem Ferienhausanbieter eine verbindliche Stornierung und das Angebot eines Gutscheins für 2020 oder 2021. Aber dürfen die das denn überhaupt?

Gutschein oder Rückzahlung?

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben seit einigen Wochen nach eigener Auskunft sehr viele Anfragen zu Stornierungen von Ferienhäusern und -wohnungen. Wenn es um eine Buchung bei einem Anbieter im Ausland geht, wie bei uns jetzt in Dänemark – gilt in der Regel das dortige Recht. Für den Ferienhausurlauber kann das also dann bedeuten, dass sie andere Bedingungen akzeptieren müssen als bei einem deutschen Anbieter. Leider gibt es dazu noch keine grundsätzliche Rechtsprechung, da die  Coronapandemie natürlich ausnahmslos für alle neu ist.

Alle Anbieter im Tourismus sind seit Mitte März bis noch mindestens in die kommenden Monate besonders hart von der aktuellen Krise betroffen. Für mancheinen hängt der weitere Betrieb am seidenen Faden. Für viele Unternehmen wird das Coronavirus zur Zerreißprobe und auch berufliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Für uns Mieter gibt es zum Glück die Insolvenzabsicherungspflich. (Also darauf achten, dass ihr diesen Schein bei der Buchung erhalten habt).

 

Wir haben einen Gutschein erhalten

Wir haben jetzt durch unsere Vermietungsgesellschaft diesen Gutschein im Wert des bisher gebuchten Ferienhaus erhalten. Wenige Wochen nach der verbindlichen Stornierung erhielten wir unsere Kaution komplett per Überweisung zurück. Zeitnah haben wir nun unser Ferienhaus für das Jahr 2021 beim gleichen Anbieter gebucht. Und werden zwischendurch sicher noch oft nach Dänemark einreisen und den herrlichen Stränden unseren Besuch abstatten.

Und natürlich werden wir Euch über unsere Reise im Jahr 2021erzählen, wenn es dann endlich wieder soweit ist. Aktuell hat leider COVID19 alles im Griff und wir sind sehr gespannt, was uns im neuen Jahr nun erwarten wird. Aber wir sind großer Hoffnung, dass alles klappt.